Skip to main content

Das Begleitete Wohnen (BW) fördert junge Erwachsene intensiv im lebens­praktischen Bereich.

Schwerpunkte bilden dabei die Vorbereitung auf ein selbständiges Leben, Unterstützung im Alltag und die Begleitung in schwierigen Lebenssituationen.

Das «Begleitete Wohnen Wäsmeli» richtet sich als Anschlusslösung an junge Erwachsene der Jugendgruppen der Stiftung Wäsmeli oder anderen Organisationen, welche für die Vorbereitung in ein selbständiges Leben Unterstützung benötigen.

Die Aufnahme ins Begleitete Wohnen (BW) setzt eine gewisse Stabilität der Lebensumstände und eine klare Tagesstruktur voraus. Die Aufnahmephase dient der sorgfältigen Klärung der Kompetenzen und der Vorbereitung auf das begleitete Wohnen. Sie dauert in der Regel ein bis zwei Monate.

Interessenten, welche die Aufnahmekriterien erfüllen, werden von ihren Case Managern (CM) der Jugendgruppe für das Begleitete Wohnen empfohlen. Bei jungen Erwachsenen, welche aus ihrem familiären Umfeld ins Begleitete Wohnen eintreten, braucht es ein individuelles Aufnahmeverfahren.

Ziele

Im Begleiteten Wohnen werden die jungen Erwachsenen gezielt auf das selbständige Wohnen und Leben vorbereitet. Sie übernehmen die Verantwortung für ihre persönlichen Zielsetzungen. Individuelle Kompetenzen und Ressourcen sollen dabei entdeckt und vertieft werden.

Angebot

Zwei junge Erwachsene bilden zusammen eine geschlechtergetrennte Wohngemeinschaft. In drei 2.5 Zimmer-Wohnungen stehen sechs Plätze zur Verfügung. Begleitet werden die jungen Erwachsenen von zwei Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen unter der Führung der Leitung der Sozialen Einrichtung. Für Eintritte und Austritte ist die Leitung der Sozialen Einrichtung gemeinsam mit dem Team Begleitetes Wohnen zuständig.

Das Angebot ist während 365 Tagen geöffnet. In Notsituationen kann über das Pikett-Handy 24h Hilfe in Anspruch genommen werden.

Aufnahme­kriterien

  • Die obligatorische Schulzeit ist beendet
  • Eine Tagesstruktur in Form von Lehre EBA oder EFZ, Praktikum, weiterführender Schule
  • Eine stabile psychische Verfassung und eine gute Eigenstruktur
  • Eine gewisse Selbständigkeit im lebenspraktischen Bereich
  • Zuverlässigkeit und Kooperationsbereitschaft
  • Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und zur Einhaltung der BW-Strukturen sowie der Hausordnung

Kosten

Die Kosten des Begleiteten Wohnens belaufen sich auf CHF 900.– pro Monat (Versorgerbeitrag Kanton Luzern). Die Finanzierung des Aufenthalts wird gemeinsam mit der Gemeinde und, oder der einweisenden Behörde besprochen und vereinbart. Eine Privathaftpflichtversicherung gilt als Voraussetzung.

Pro Tag werden den jungen Erwachsenen CHF 15.– Essensgeld ausbezahlt.


Informations­­gespräch zum Kennenlernen

Leitung: Team Begleitetes Wohnen (BW)
Teilnehmer: Kandidatin oder Kandidat, Case Manager (CM)

Das Informationsgespräch soll den jungen Erwachsenen einen Einblick in das Begleitete Wohnen geben. Es sollen erste Informationen, Rahmenbedingungen und Kompetenzen besprochen werden. Sind die jungen Erwachsenen interessiert und motiviert, kann das Aufnahmegespräch geplant werden. Die jungen Erwachsenen bekommen vorab Aufträge zum Bearbeiten.

Zu den Aufträgen gehören:

  • Einen Kompetenzraster in selbst-, sozial- und lebenspraktischen Kompetenzen ausfüllen. Daraus ergeben sich Lernfelder und Ziele für den Aufenthalt im begleiteten Wohnen.
  • Ein Budget erstellen
  • Die Versicherungen (Krankenversicherung und Haftpflicht) abklären oder abschliessen
  • Einen Wochenplan erstellen
  • Das Anmeldeformular ausfüllen
  • Die Hausordnung unterschreiben

Das Ausführen der Aufträge liegt in der Verantwortung der jungen Erwachsenen. Tauchen während dieser Zeit Fragen auf, kann selbstverständlich beim BW-Team nachgefragt werden.

Das Informationsgespräch ist keine Voraussetzung für eine Aufnahme ins BW. Es kann auch direkt ein Aufnahmegespräch geplant werden. Ist dies der Fall, werden die Aufträge am Aufnahmegespräch verteilt und alle Aufträge in der Eintrittsphase besprochen.

Das Aufnahmegespräch

Leitung: Heimleitung
Teilnehmer: Kandidatin oder Kandidat, Eltern, CM, Team BW, Vertrauensperson

Das Aufnahmegespräch dient dazu, die notwendigen Informationen über das BW abzugeben und die Anforderungskriterien zu besprechen. Der Kompetenzraster und ein Teil der Aufträge werden besprochen.

Sind die Aufnahmekriterien erfüllt und stehen alle Anwesenden hinter einem Eintritt ins begleitete Wohnen, wird die Entscheidung gefällt und das Eintrittsdatum festgelegt.

Weitere Gespräche während der Eintrittsphase

Leitung: CM, BW
Teilnehmer: Kandidatin oder Kandidat, eventuell CM der Jugendgruppe

Der CM des begleiteten Wohnens trifft sich zwei bis dreimal mit der Kandidatin oder dem Kandidaten zu Gesprächen. Die Aufträge werden besprochen, Ziele formuliert und der Eintritt ins BW geplant. Die Gespräche dienen auch dem Beziehungsaufbau.

Das Aufnahmeverfahren kann innerhalb eines Monats erfolgen, je nach Situation der jungen Erwachsenen. Ein Aufenthaltsvertrag wird den Vertragsparteien zugeschickt, unterzeichnet und an das BW retourniert.

Der Alltag im Begleiteten Wohnen

Wöchentlich findet ein Einzelgespräch im Sinne eines Coachings mit dem verantwortlichen CM statt. Das Vertiefen und Ausbauen der individuellen Ressourcen und Kompetenzen ist zentral. Einmal wöchentlich findet zudem ein WG-Abend statt. Die Organisation der Wohngemeinschaft steht dabei im Zentrum.

Bei Bedarf werden gemeinsame Haussitzungen einberufen, um allgemeine und übergreifende Themen zu besprechen, Informationen abzugeben und in Krisensituationen zu intervenieren.

Grossen Wert wird auf einen respektvollen, wertschätzenden Umgang miteinander und auf das Einhalten der Hausordnung gelegt. In Krisensituationen wird die aktive Beteiligung der jungen Erwachsenen erwartet, sowie die Bereitschaft eine Veränderung anzustreben und nach geeigneten Lösungsschritten zu suchen. Als Grundvoraussetzung gilt die Zusammenarbeit.

Austritt

Der Austritt erfolgt in der Regel nach Abschluss der Erstausbildung. Es gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist. Eine Verlängerung des Aufenthalts kann in speziellen Lebenssituationen beantragt werden.

Angedrohte oder angewandte Gewalt, sowie der Besitz, Konsum und/oder Handel illegaler Drogen, eine fehlende Tagesstruktur oder eine fehlende Grundmotivation können zu einem Ausschluss führen.

Inhalt
Kontakt­person Luzern

Brigitte Steiner

Sozialpädagogin

Manuel Kayser

Sozialpädagoge

René Rinert

Leiter Soziale Einrichtung
Kontakt­personen Sursee

Christa Birbaum

Sozialpädagogin

Fabio Rosser

Sozialpädagoge / Co-Standortleiter Sursee

Nicole Zülli

Psychologin, Co-Standortleiterin Sursee

Wir sind für Sie da!

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Sie kennenzulernen! Wenn Sie Fragen haben, Interesse an unserem Angebot oder einfach nur Hallo sagen möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.