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Allgemeine Infor­mationen für Eltern und Fach­personen zum Eintritts­verfahren.

In der Stiftung Wäsmeli sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwar nicht bei sich zu Hause. Aber wir sorgen dafür, dass sie sich heimisch fühlen.

Wer findet bei uns einen Platz?

Es sind unterschiedliche Gründe, die dazu führen, dass ein Kind oder ein Jugendlicher nicht länger in seiner Ursprungsfamilie bleiben kann. Meist ist es in seiner persönlichen, sozialen und beruflichen bzw. schulischen Situation den Alltagsanforderungen ohne fremde Hilfe (noch) nicht gewachsen. Deshalb benötigt es eine intensive, individuelle sozialpädagogische Unterstützung und Betreuung. Kinder und Jugendlichen finden bei uns ein tragfähiges und stabiles zuhause – bei Bedarf bis zu ihrem Eintritt ins Erwachsenenalter.

Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen müssen grundsätzlich in der Lage sein, selbstständig die öffentlichen Schulen oder eine Lehre zu besuchen.

Bei psychischen Erkrankungen und erlebter Traumata, die eine vorübergehend intensivere sozialpädagogische Betreuung, eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der Psychotherapie und optional eine interne Tagesstruktur im geschützten Bereich erfordern, steht unsere Wohngruppe Comovento in Sursee zur Verfügung.

Wer kann anmelden?

Typischerweise erfolgt die Anmeldung durch die Eltern, durch eine Beiständin oder durch eine Fachperson aus der Sozial- und Jugendberatung oder dem Gesundheits- oder Psychiatriewesen.

Anmeldungen von Eltern müssen immer von einer indizierenden Stelle (Beistand, Jugendberatung, Fachperson Psychologie / Psychiatrie) überprüft werden. Damit erfolgt auch eine Kostengutsprache.

Unsere Stiftung ist für alle Kinder und Jugendliche offen, egal welchen Geschlechts, sexueller Ausrichtung, ethnischer Herkunft oder Konfession. Es können Jugendliche aus der Stadt Luzern, dem Kanton Luzern und den angrenzenden Kantonen aufgenommen werden.

Kinder und Jugendliche, die sich selbst einweisen möchten, wenden sich am besten an ihren Beistand, ihren Arzt oder an die Jugendberatung. Im Kanton Luzern hilft beispielsweise die ZENSO gerne weiter.

Wie erfolgt eine Anmeldung?

Eine Meldung kann entweder per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Es aber in jedem Fall erforderlich, dass wir vollständige Angaben erhalten, die anschliessend von der Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) geprüft werden. Dazu ist das Anmeldeformular der Stifung Wäsmeli zu verwenden.

Was kostet ein Aufenthalt?

Die Versorgertaxe richtet sich nach kantonalen Vorgaben. Sie ist verbindlich und erfordert seitens der einweisenden Behörde vor Eintritt eine Kostengutsprache für die Tagespauschale sowie für das Nebenauslagenbudget. Der grösste Teil der Kosten übernimmt also die Heimatgemeinde oder der Heimatkanton.

Doch auch die Eltern müssen sich zwingend an den Heimkosten beteiligen. Diese betragen pauschal CHF 900 pro Monat und Kind für Eltern wohnhaft im Kanton Luzern. Dazu kommen individuelle Auslagen oder Leistungen wie Taschengeld, Kleidung, Kosten für Schule und Ausbildung oder andere persönliche Bedürfnisse.

Detaillierte Informationen sind in der Kostenbeteiligungsordnung der Stiftung Wäsmeli zu finden.

Unter welchen Umständen ist ein Eintritt nicht möglich?

Je nach Fall ist die Stiftung Wäsmeli nicht die richtige Institution für eine Zusammenarbeit. Folgende Gründe schliessen einen Aufenthalt aus:

  • Suchtproblematik mit harten Drogen
  • akute Selbst- und Fremdgefährdung
  • körperliche oder geistige Behinderung mit erhöhtem pflegerischem Aufwand
  • massive Delinquenz

Zusammen­arbeit mit Behörden

Unsere Institution geniesst seit 2006 die Anerkennung der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE). Wir verfügen ebenfalls über eine Anerkennung gemäss Gesetz über sozialen Einrichtungen (SEG) des Kantons Luzern sowie des Bundesamts für Justiz.

Wir sind für Sie da!

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Sie kennenzulernen! Wenn Sie Fragen haben, Interesse an unserem Angebot oder einfach nur Hallo sagen möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.