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Eintritt Kinder und Jugendliche

In unseren stationären sozialpädagogischen Wohngruppen nehmen wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts aus schwierigen sozialen Lebenssituationen auf. Unsere Institution ist 365 Tage geöffnet.

Sämtliche Angebote sind untereinander bei gegebener Indikation durchlässig.

Ein Eintritt in eines der unserer stationären Angebote erfolgt immer über eine fachliche «Drittstelle». Diese erstellt das für die Kostengutsprache notwendige Indikationsformular. Ebenso benötigen wir das Anmeldeformular.

Ziele

Im Mittelpunkt unserer qualifizierten sozialpädagogischen Arbeit stehen die gesunde Entwicklung der Kinder, der Jugendlichen und der jungen Erwachsenen sowie die enge Zusammenarbeit mit der Familie.

Die Erfahrung zeigt: Gemeinsamkeit ist ein Schlüssel zum Erfolg! Wir arbeiten aktiv mit einweisenden Behörden und externen Fachpersonen zusammen und suchen gemeinsam nach Lösungen. Zudem wird eine Rückplatzierung ins Herkunftsmilieu angestrebt.

Die Jugendlichen/jungen Erwachsenen können bis zur Beendigung der Erstausbildung in der Stiftung Wäsmeli platziert sein.

Angebot

Wir unterscheiden die sozialpädagogischen Wohngruppen in Schülergruppen, Jugendgruppen und einer Intensivgruppe für Jugendliche mit therapeutischer Begleitung (Aussenwohngruppe in der Gemeinde Sursee). Zudem bieten wir Begleitetes Wohnen (Progressionsstufe) für junge Erwachsene an.

Die Wohngruppen werden von ausgebildeten oder in Ausbildung stehenden Sozialpädagoginnen, Pflegefachpersonen, Therapeuten und von Praktikantinnen betreut und begleitet. Nach Möglichkeit sollen in den einzelnen Teams sowohl Männer wie Frauen vertreten sein.

Übersicht:

  • zwei Schülergruppen mit je 6 Plätzen für total 12 Mädchen und Jungen ab dem siebten Lebensjahr bis Ende Schulzeit.
  • drei Jugendgruppen für total 19 weibliche und männliche Jugendliche in Ausbildung (je nach Situation werden auch Jugendliche im letzten Schuljahr aufgenommen).
  • eine Intensivgruppe mit therapeutischer Begleitung für 5 weibliche und männliche Jugendliche ab Oberstufe.

Die Kinder und Jugendlichen besuchen alle die öffentliche Schule. Eine gute Zusammenarbeit mit der Schule ist uns immens wichtig.

Intern bieten wir einen Stützunterricht an.

Zusammenarbeit / Methode

Unsere Grundhaltung:

  • Gemeinsam sind wir erfolgreich!
  • Eltern bleiben die Eltern!
  • Unsere Arbeitsweise ist systemorientiert > Lösungen finden wir gemeinsam > die verschiedenen Lebensbereiche werden gut vernetzt.
  • Jedes Kind/Jugendliche hat eine Bezugsperson: Regelmässig werden Elterngespräche, resp. Coachings zu aktuellen Themen oder erzieherischen Schwerpunkten durchgeführt
  • Standortgespräche finden mindestens zweimal pro Jahr mit allen Beteiligten statt: In diesen werden die Zielsetzungen und der Auftrag für die weitere Zusammenarbeit definiert
  • Die einweisende Behörde erhält jährlich einen Bericht zum Entwicklungsstand und Platzierungsverlauf.
  • Bei der Rückplatzierung bieten wir eine sozialpädagogische Familienbegleitung zur Unterstützung an.
  • Es bestehen verbindliche Regeln, die das Zusammenleben erleichtern.

Aufnahmekriterien

Schülergruppe

Ein Eintritt in eine Schülerwohngruppe ist angezeigt:

  • wenn eine umfassende Betreuung und Erziehung notwendig ist, die in der Herkunftsfamilie oder bei der momentanen Wohnsituation nicht gewährleistet werden kann
  • wenn schwierige soziale Verhältnisse die gesunde Entwicklung des Kindes / der Jugendlichen gefährden und/oder
  • wenn andere Fremdplatzierungsmöglichkeiten (u.a. Sozialpädagogische Grossfamilie, Pflegefamilie) fehlen oder nicht angezeigt sind;
  • wenn ambulante Betreuungsangebote, wie zum Beispiel sozialpädagogische Familienbegleitung nicht die erhoffte Wirkung zeigen

Jugendgruppe

Ein Eintritt in eine Jugendgruppe ist angezeigt:

  • als Angebot für Jugendliche aus unserer oder einer anderen Institution.
  • für Jugendliche aus schwierigen sozialen Verhältnissen, denen eine umfassende Begleitung und Betreuung fehlt.
  • für Jugendliche, welche in ihrer Familie in einer schwierigen Entwicklungs- oder Ablösungsproblematik stehen.
  • für Jugendliche, welche einen klaren und dennoch die Selbständigkeit fördernden pädagogischen und institutionellen Rahmen brauchen, damit sie eine Ausbildung erfolgreich absolvieren bzw. beenden können.
  • wenn ambulante Betreuungsangebote, wie zum Beispiel sozialpädagogische Familienbegleitung nicht die erhoffte Wirkung zeigen

Ungeeignet sind die Gruppen für Kinder / Jugendliche mit schweren Persönlichkeitsstörungen und Psychosen, bei akuter oder fortgeschrittener Drogen- oder Suchtproblematik, akuter Suizidalität und massiven externalisierenden Störung (schwere Gewalt).

Kosten

Die Kosten des Betreuten Wohnens belaufen sich auf CHF 900.– pro Monat (Versorgerbeitrag Kanton Luzern). Die Finanzierung des Aufenthalts wird gemeinsam mit der Gemeinde und, oder der einweisenden Behörde besprochen und vereinbart.

Bei ausserkantonalen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird die Kostenbeteiligung vom entsendenden Kanton festgelegt und in Rechnung gestellt.


Eintritts­verfahren

Informations­­gespräch zum Kennenlernen

Leitung: Leitung der Sozialen Einrichtung
Teilnehmer: Kinder, Jugendliche, Familie, Fachpersonen

Das Informationsgespräch soll den Familien unverbindlich einen Einblick in den Alltag geben. Es sollen erste Informationen, Rahmenbedingungen und Kompetenzen besprochen werden.

Erstgespräch

Leitung: Leitung der Sozialen Einrichtung
Teilnehmer: Kinder, Jugendliche, Familie, Fachpersonen, Sozialpädagogin der Wohngruppe

  • Kennenlernen der Personen, der Institution und der Situation
  • Während des Eintrittsverfahrens werden verschiedene Informationen gesammelt: Informationen aus den Gesprächen, evtl. Informationen aus der Schule, Berichte anderer Institutionen oder bereits erfolgter Abklärungen (z.B. SPD, KJPD), etc.
  • Eine klare Indikation ist das Ziel.

Schnupperzeit in der Wohngruppe

In der Regel erfolgt die Schuppersequenz unmittelbar im Anschluss an das Erstgespräch. Dabei lernen die Kinder/Jugendlichen die Wohngruppe und den Alltag kennen.

Auswertung der Schnupperzeit und Aufnahme­entscheid

Leitung: Leitung der Sozialen Einrichtung
Teilnehmer: Kinder, Jugendliche, Familie, Fachpersonen, Sozialpädagogin der Wohngruppe

Am Aufnahmegespräch wird über den Eintritt entschieden. Ebenso werden Zielsetzungen und Abmachungen getroffen, sowie sämtliche Formalitäten geklärt.

Eintritt

Nach drei Monaten findet das Probezeitgespräch mit einer Zielüberprüfung statt.

Inhalt
Kontakt­person Luzern

René Rinert

Leiter Soziale Einrichtung
Kontakt­personen Sursee

Christa Birbaum

Sozialpädagogin

Fabio Rosser

Sozialpädagoge / Co-Standortleiter Sursee

Nicole Zülli

Psychologin, Co-Standortleiterin Sursee

Wir sind für Sie da!

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Sie kennenzulernen! Wenn Sie Fragen haben, Interesse an unserem Angebot oder einfach nur Hallo sagen möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.