Austritt
Ein bevorstehender Austritt oder eine Rückplatzierung wird mit allen Beteiligten gemeinsam erarbeitet und vorbereitet, damit der Ablösungsprozess gelingt und eine tragfähige Lösung entstehen kann. In der Regel fällt der Austritt auf das Ende eines Schuljahres. Das Austrittsgesuch hat in jedem Fall schriftlich und unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zu erfolgen. Ein vorzeitiger Austritt aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten.
In der Jugendlichengruppe beginnt die konkrete Austrittsplanung in der Regel im letzten Ausbildungsjahr. Brauchen die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen auch nach der Lehre noch Unterstützung, haben sie die Möglichkeit, sich um einen Platz im Angebot „begleitetes Wohnen“ zu bewerben.