Barrierefreie Darstellung

Aufnahmeverfahren

Aufnahmeverfahren / Bedingungen

  • Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern in Zusammenarbeit mit der zuständigen Gemeindebehörde und/oder durch Jugend-, Sozial- und Vormundschaftsinstitutionen.
  • Die Kostengutsprache und das Einverständnis der Gemeindebehörde gemäss dem Gesetz für Soziale Einrichtungen SEG
  • bzw. interkantonaler Heimvereinbarung wird vorausgesetzt.
  • Nach Möglichkeit sollen Abklärungsberichte (insbesondere von sozialen, psychologischen und psychiatrischen Diensten) vorgelegt werden, die über die Heimindikation und die vorhandenen Schwierigkeiten Aufschluss geben.
  • Die Eltern und/oder die einweisenden Personen stellen sich mit dem Kind resp. dem/der Jugendlichen im WÄSMELI vor. Nach dem Kennenlernen der Institution und klärenden Vor- und Abklärungsgesprächen absolvieren die Kinder und Jugendlichen einen Schnupperaufenthalt in der vorgesehenen Gruppe.

Bei notfallmässiger Aufnahme oder bei externer Aufnahme in die Jugendlichengruppe wird in jedem Fall eine 3-monatige Probezeit festgelegt. Der definitive Aufnahmeentscheid fällt erst nach deren Auswertung.
  • Der Aufnahmeentscheid liegt beim Heimleiter. Er entscheidet in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Gruppenteam. Da das Lernen in einer Gruppe für uns eine grosse Bedeutung hat, wird auf die Zusammensetzung der sozialpädagogischen Wohngruppen geachtet.
  • Die Eltern und /oder die Angehörigen sind bereit, mit dem WÄSMELI zusammen zuarbeiten. Die Zusammenarbeit wird mit einem Vertrag (Auftrag) geregelt.
.
KANTON LUZERN HOME KONTAKT STANDORT LINKS DOWNLOAD