Aufnahme
Schülerwohngruppe |
Ein Eintritt in die Schülerwohngruppe ist dann angezeigt,
- wenn eine umfassende Betreuung und Erziehung notwendig ist, die in der Herkunftsfamilie oder bei der momentanen Wohnsituation nicht gewährleistet werden kann.
- wenn schwierige soziale und/oder persönliche Verhältnisse die gesunde Entwicklung des Kindes und des/der Jugendlichen gefährden.
- wenn andere Fremdplatzierungsmöglichkeiten (sozialpädagogische Grossfamilie, Pflegefamilie) fehlen oder nicht angezeigt sind.
Das Aufnahmealter beträgt in der Regel 5 bis 14 Jahre.
Jugendwohngruppe |
Unsere Jugendgruppe eignet sich besonders
- als Anschlussprogramm für Jugendliche aus unserem oder einem anderen Heim.
- für Jugendliche aus schwierigen sozialen und/oder persönlichen Verhältnissen, denen eine umfassende Begleitung und Betreuung fehlt.
- für Jugendliche, welche in ihrer Familie in einer schwierigen Entwicklungs- oder Ablösungsproblematik stehen.
- für Jugendliche, welche einen klaren und dennoch die Selbständigkeit fördernden pädagogischen und institutionellen Rahmen brauchen, damit sie eine Ausbildung erfolgreich absolvieren bzw. beenden können.
Das Aufnahmealter beträgt in der Regel 15 bis 19 Jahre.
Ungeeignet ist die Gruppe für Jugendliche mit schweren Persönlichkeitsstörungen. Zudem ist bei akuter oder fortgeschrittener Drogen- oder Suchtproblematik eine Aufnahme nicht möglich.